“Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief,- Post-, Telegraphen und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gsetzlichen Grenzen zulässig.”
Das stammt aus dem Jahre 1933 während Deutschland von der Wirtschaftkriese gebeutelt wurde.
Und was passiert 2008-2009 :
- Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
- Das Gesetz zur heimlichen Durchsuchung von Computern
- Videoüberwachung und Aufzeichnung ohne voherigen Verdacht
- Biometrische Daten in Pässen
- Eine elektronische Gesundheitskarte mit zentralem Speicher
- Die Möglichkeit das Versammlungsrecht einzuschänken.
- Das BKA hat weitgehende Geheimdienstähnliche Befugnisse bekommen ohne Richterliche Anordnung oder Kontrolle. Eine eigenständig agierende Geheimpolizei könnte man sagen.Im Gesetz steht dazu folgendes :-Raster- und Schleierfahndung, Einsatz von verdeckten Ermittlern, (auch innerhalb der Wohnung dritter Personen), LauschangriffVideoüberwachung innerhalb der Wohnung,heimliches Betreten von Wohnungen. Das BKA hat außerdem das Recht erhalten, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Regie durchzuführen
Und was kommt demnächst noch?
- Da hätten wir die automatische Gesichtserkennung, schon getestet und vielleicht auch schon aktiv?
- Automatische KFZ – Kennzeichenerkennung, die Mautbrücken stehen schon und es funktioniert, nur das Gesetz fehlt.
Sein wir mal ehrlich, so dumm wie die CDU und SPD Politiker neulich im Bundestag argumentiert und mit MedienUNkopetenz geglänzt haben, kann man ja nicht wirklich sein. Selbst eine Dr. Ursula von der Leyen wird doch wohl einen IT Berater haben.
Hier wird nichts gegen Terrorismus, nichts gegen Verbrecher nichts gegen Missbrauch getan. Siehe dazu diesen Heise Artikel.
