Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat

“Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief,- Post-, Telegraphen und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gsetzlichen Grenzen zulässig.”

Das stammt aus dem Jahre 1933 während Deutschland von der Wirtschaftkriese gebeutelt wurde.

Und was passiert 2008-2009 :

  • Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
  • Das Gesetz zur heimlichen Durchsuchung von Computern
  • Videoüberwachung und Aufzeichnung ohne voherigen Verdacht
  • Biometrische Daten in Pässen
  • Eine  elektronische Gesundheitskarte mit zentralem Speicher

Und was kommt demnächst noch?

  • Da hätten wir die automatische Gesichtserkennung, schon getestet und vielleicht auch schon aktiv?
  • Automatische KFZ – Kennzeichenerkennung, die Mautbrücken stehen schon und es funktioniert, nur das Gesetz fehlt.

Sein wir mal ehrlich, so dumm wie die CDU und SPD Politiker neulich im Bundestag argumentiert und mit MedienUNkopetenz geglänzt haben,  kann man ja nicht wirklich sein. Selbst eine Dr. Ursula von der Leyen wird doch wohl  einen IT Berater haben.

Hier wird nichts gegen Terrorismus, nichts gegen Verbrecher nichts gegen Missbrauch getan. Siehe dazu diesen Heise Artikel.

Auf ins Jahr 1984.

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